Gesundheitshunderter - SVS
Ein Schritt in die gesunde Richtung! Die SVS vergütet Tuina-An-Mo-Massagen – unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie, oder Ihre Angehörigen sind SVS-versichert (oder mitversichert)
- Sie haben eine Gesundheitsvorsorge bei Ihrem Arzt absolviert (Gesundenuntersuchung – mindestens alle 2 Jahre)
NEU: es muss kein Mindestbeitrag eingehalten werden und es können mehrere Anträge bis Euro 100 eingebracht werden.
Sie können Rechnungskopien und den Antrag für den Gesundheitshunderter bei der SVS einreichen und bekommen EURO 100,– rückerstattet! Die Anträge können über die Website der SVS heruntergeladen werden oder online eingereicht werden.
Ein toller Service der SVS!